„Ich muss hier weg und so schnell wie möglich“ – wenn Arbeitnehmer:innen ihren Arbeitsvertrag schnellstmöglich kündigen möchten, ist die fristlose Kündigung das beste Mittel. Diese sollte allerdings nicht nur gut überlegt sein, sondern vor allem auch wirksam. Worauf es bei der fristlosen Eigenkündigung ankommt finden Sie in diesem Beitrag – genauso wie ein entsprechendes Muster für das passende Kündigungsschreiben.
Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses ist in manchen Fällen unabdingbar und kann nicht warten. Dann kommt in der Regel die fristlose Kündigung ins Spiel. Sie wird auch als „außerordentlichen Kündigung“ betitelt, weil sie gesetzliche oder (tarif-) vertragliche Kündigungsfristen aussetzt. Oftmals nutzen Arbeitgeber diese Form der Kündigung. Allerdings können auch Arbeitnehmer:innen eine fristlose Kündigung einreichen – vorausgesetzt alle rechtlichen und formalen Bedingungen stimmen. Wichtigste Voraussetzung für eine gültige fristlose Kündigung ist laut § 626 im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), dass ein wichtiger Grund vorliegt.
Der Grund für eine fristlose Kündigung ist immer eine Einzelfallentscheidung, die nicht selten richterlich geprüft wird. Letztlich muss nachgewiesen werden, dass eine zukünftige Zusammenarbeit in keiner Weise mehr zumutbar ist. Folgende Kündigungsgründe sind möglich:
Tipp: Wenn Sie eine außerordentliche Kündigung in Erwägung ziehen, sollten Sie unbedingt Beweise zum Belegen Ihres Grundes sammeln – schriftlich sowie durch Zeugenaussagen.
Bevor eine außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses mitgeteilt werden kann, muss eine Abmahnung vorausgegangen sein. In dieser informiert der/die Arbeitnehmer:in den Arbeitgeber über die Missstände und muss ihm die Möglichkeit zur Mängelbeseitigung geben. Eine Frist von zwei Wochen ist hier üblich. Dann kann die Kündigungserklärung folgen, in der genauestens auf die richtige Formulierung geachtet werden sollte.
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