Elena Velasquez

Das Thema Mobbing am Arbeitsplatz gehört für viele Menschen leider zum Alltag. Betroffene wissen häufig nicht, wie sie sich wehren können und leiden stark unter der Schikane anderer Kolleg:innen und teilweise der Vorgesetzten. Situationen, die absolut intolerabel sind und gegen die unbedingt vorgegangen werden muss. Wie Sie Mobbing am Arbeitsplatz erkennen und was Sie dagegen tun können, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Was ist Mobbing am Arbeitsplatz?

Kleine Konflikte oder Meinungsverschiedenheiten am Arbeitsplatz sind ganz normal – und manchmal sogar wichtig für den gemeinsamen Fortschritt. Doch für mehr als schätzungsweise 1,7 Millionen Menschen in Deutschland geht es über diese Ebene hinaus und setzt sich in Mobbing fort. Ein absoluter Albtraum für Betroffene und ein grausames Verhalten von Mobbern, das nicht geduldet werden darf. Doch um gegen Mobbing am Arbeitsplatz vorzugehen, muss zunächst die Frage geklärt werden: Was ist Mobbing? Als Definition lässt sich folgendes festhalten: Mobbing bedeutet, dass ein Mensch an seinem Arbeitsplatz über einen längeren Zeitraum systematisch schikaniert, beleidigt, ausgegrenzt und benachteiligt wird. Meist geschieht das durch Kolleg:innen, aber auch durch Vorgesetzte („Bossing“). So werden gemobbte Personen beispielsweise mit den folgenden Schikanen konfrontiert:

Cybermobbing als Steigerung

Durch die Digitalisierung kommt es leider auch im Netz zu vermehrten Mobbing-Handlungen. Auch hier geht es um Bedrohung, Bloßstellung und Schikane der betroffenen Person. Allerdings können sich Kolleg:innen hinter Pseudonymen verstecken und das Mobbing über den Arbeitsplatz hinaus online weiterführen. Aufgrund der hohen Reichweite sowie Zeit- und Ortsunabhängigkeit im Web sind die Folgen des Cybermobbings häufig noch gravierender als beim klassischen Mobbing

Schwerwiegende Folgen von Mobbing am Arbeitsplatz – für Menschen und Unternehmen

Der wegen Mobbing ausgelöste hohe Leidensdruck für Betroffene führt häufig zu schwerwiegenden Folgen. So sind viele Mobbing-Opfer ihr ganzes Leben lang durch die Schikanen bei der Arbeit gezeichnet. Sie leiden unter psychischen sowie physischen Folgen, die sich wie folgt auswirken können:

Auch psychosomatische Beschwerden wie Bauch- und Kopfschmerzen oder Übelkeit sind keine Seltenheit bei Betroffenen. Das wirkt sich nicht nur negativ auf den/die betroffene/n Arbeitnehmer:in aus, sondern auch auf das Unternehmen. Denn letzterem fehlen wichtige Fach- und Arbeitskräfte, die krankheitsbedingt ausfallen oder gar durch Kündigung dem Mobbing entfliehen möchten. Damit beläuft sich der gesamte volkswirtschaftliche Schaden durch Mobbing auf schätzungsweise 15 bis 20 Milliarden Euro.

Was tun bei Mobbing am Arbeitsplatz?

Fühlen Sie sich bei der Arbeit gemobbt, sollten Sie schnellstmöglich reagieren. Denn je länger Sie warten, desto schlimmer wird die Situation. Wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an vertraute Kolleg:innen bzw. Vorgesetzte oder den Betriebsrat. Gemeinsam können Sie den Konflikt analysieren und an einer Lösung arbeiten. Sollten Sie niemanden im Unternehmen haben, dem Sie sich anvertrauen wollen, können Sie auch eine Beratungsstelle oder eine Selbsthilfegruppe aufsuchen, um Ihre Arbeitsverhältnisse zu kommunizieren und diskutieren. Als erster Schritt empfiehlt sich in jedem Fall, das Führen eines ein Mobbing-Tagebuchs. Halten Sie Täter:innen sowie Vorfälle detailliert fest und machen Sie sich auch Gedanken über die Wirkung der Mobbing-Aktion. So können Sie mit vertrauten Personen an Lösungen arbeiten und haben im Notfall auch ein Beweismittel für ein rechtliches Vorgehen zur Hand. 

Rechtliche Möglichkeiten gegen Mobbing am Arbeitsplatz

Mobbing ist in Deutschland nicht direkt strafbar. Dennoch haben Mobbing-Opfer in Deutschland die Möglichkeit, rechtliche Schritte dagegen einzuleiten. Dafür können sie sich auf allgemeine Gesetze im Persönlichkeitsrecht und Arbeitsrecht beziehen und somit mobbenden Kolleg:innen entgegentreten. Infrage kommen hier das Grundgesetz, durch das Arbeitgeber sich zur körperlichen und seelischen Unversehrtheit seiner Mitarbeiter verpflichtet. Außerdem können Opfer Strafanzeige übler Nachrede (§ 186 StGB), Verleumdung (§ 187 StGB), Körperverletzung (§ 223) oder sexueller Belästigung am Arbeitsplatz stellen. Hinzu kommt das Allgemeine Gleichstellungsgesetz (AGG), das gegen Diskriminierungen aufgrund von Alter, Behinderung, ethnischer Herkunft, sexueller Vorlieben, Geschlecht oder Religion hilft. 

Letzter Ausweg: Jobwechsel

Nicht wenige gemobbte Arbeitnehmer:innen sehen den Jobwechsel als letzten Ausweg gegen das Mobbing am Arbeitsplatz an. Denn natürlich kann man durch Versuche im Arbeitsrecht den Täter:innen Einhalt gebieten. Doch manchmal möchte man diesen Schritt erst gar nicht mehr gehen, sondern etwas ganz Neues anfangen. Auch das ist ein völlig verständlicher Schritt, der oftmals nicht nur der Gesundheit gut tut. Auch in puncto Gehalt und Position können Sie sich mit einem Jobwechsel ganz neu aufstellen und als Arbeitnehmer:in wieder glücklich werden. Mit einer kostenlosen Karriereberatung können Sie dafür den Grundstein legen.

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