Aufhebungsvertrag oder Kündigung: Was ist besser?

Ein Arbeitsverhältnis endet meistens durch eine Kündigung. Doch Arbeitnehmer*innen können sich mit ihrem Arbeitgeber auch auf einen Aufhebungsvertrag einigen und dadurch die Beschäftigung beenden. Wie sich die beiden Möglichkeiten unterscheiden und welche die bessere für Sie ist, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Unterschied zwischen Aufhebungsvertrag und Kündigung

Grundsätzlich unterscheiden sich Aufhebungsvertrag und Kündigung vor allem in einem Punkt: im Einvernehmen. Denn während eine Kündigung – ob durch Arbeitnehmer*in oder Arbeitgeber – in der Regel eine einseitige Entscheidung ist, müssen beim Aufhebungsvertrag beide Parteien mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses einverstanden sein. Letzteres bedingt auch die Option, dass im Aufhebungsvertrag andere Vereinbarungen getroffen werden können, als sie gesetzlich bei einer Kündigung vorgeschrieben sind. So können im Aufhebungsvertrag beispielsweise die gesetzliche Kündigungsfrist oder der Kündigungsschutz ausgelassen werden. Und auch in puncto Abfindung kann im Aufhebungsvertrag verhandelt werden, wohingegen bei einer Kündigung der gesetzliche Anspruch gilt. Dazu später mehr.

Kündigung hat auch ihre Vorteile

Wesentlicher Vorteil bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber ist die Vermeidung einer Sperrzeit beim Anspruch auf Arbeitslosengeld. Denn ähnlich wie bei einer selbst eingereichten Kündigung, stimmt man als Arbeitnehmer mit dem Unterzeichnen eines Aufhebungsvertrages aktiv der Kündigung zu. So gilt bei der Agentur für Arbeit gleiches Recht im Falle eines Aufhebungsvertrags wie bei einer Eigenkündigung und das Arbeitslosengeld entfällt in der Sperrzeit – meist in den ersten zwölf Wochen nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Ein weiterer Vorteil für Arbeitnehmer*innen bezieht sich auf den Kündigungsschutz: Bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber ist der/die Arbeitnehmer*in immer durch das Kündigungsschutzgesetz (kurz: KSchG) geschützt. So können Arbeitnehmer*innen beispielsweise bei einer fristlosen Kündigung Einspruch erheben. Auch die Umstände einer betriebsbedingten Kündigung aufgrund einer Insolvenz sind gesetzlich durch die Insolvenzverordnung (InsO) geregelt und Arbeitnehmer*innen können eine Abfindung erhalten. 

Abfindung im Aufhebungsvertrag: Verhandlungsgeschick ist gefragt

Wer einen Aufhebungsvertrag zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses in Erwägung zieht, kann eine Abfindung in beliebiger Höhe anstreben. Als Orientierung ist hier eine Abfindung in Höhe von einem halben oder einem vollen Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr – auch Regelabfindung genannt. Allerdings kann eine im Aufhebungsvertrag vereinbarte Abfindung beim Arbeitsamt angerechnet werden. 

Kleiner Tipp für die Verhandlung der Abfindung: Spricht der Arbeitgeber zusätzlich ein Wettbewerbsverbot aus, das Ihre Jobsuche einschränkt, können Sie mehr Geld verlangen. Grundsätzliches Plus bei der Abfindung im Aufhebungsvertrag: Die Abfindung wird sozialversicherungsfrei ausgezahlt.

Ihr Einzelfall entscheidet: Wägen Sie ab

Um ein bestehendes Arbeitsverhältnis zu beenden, ist eine Kündigung des Arbeitgebers oftmals nicht nur die einfachere Möglichkeit für Arbeitnehmer*innen, sondern auch die bessere. Denn unterschreibt der/die Arbeitnehmer*in einen Aufhebungsvertrag, besteht die Gefahr einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. Diese besteht übrigens auch, wenn man selbst die Kündigung einreicht. Außerdem können sich Arbeitnehmer*innen bei einer Kündigung seitens des Arbeitgebers auf das Kündigungsschutzgesetz berufen und im Härtefall eine Kündigungsschutzklage erheben. Warum manchmal ein Aufhebungsvertrag trotzdem besser ist, bezieht sich oftmals auf die zukünftige Karriere: Wenn der Arbeitnehmer bereits einen neuen Job in Aussicht hat, kann er die Kündigungsfrist durch den Aufhebungsvertrag verkürzen oder ganz ausfallen lassen. So kann er schneller die neue Stelle besetzen und erspart sich die mühselige Übergangsphase. Letzteres ist manchmal auch für beide Parteien von Vorteil, wenn eine neue interne Stelle im Unternehmen besetzt werden soll und somit schneller gewechselt werden kann. 

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