Betriebliche Altersvorsorge: Was sollte ich beim Jobwechsel wissen?

Frau mit Schutzhelm legt Rentendokument in Ledertasche neben Umzugskarton mit neuem Arbeitgeber-Ausweis, Industriekorridor.

Ein Jobwechsel ist aufregend: neues Unternehmen, neue Aufgaben, vielleicht auch ein besseres Gehalt. Doch mitten in der Vorfreude taucht oft eine Frage auf, die viele unterschätzen: Was passiert eigentlich mit meiner betrieblichen Altersvorsorge? Die bAV beim Jobwechsel ist ein Thema, das schnell komplex wirken kann, aber mit dem richtigen Überblick gut zu meistern ist.

In diesem Artikel beantworten wir die wichtigsten Fragen rund um die betriebliche Altersvorsorge beim Arbeitgeberwechsel, damit Sie gut vorbereitet in Ihre nächste Karrierestufe starten können.

Was ist betriebliche Altersvorsorge und wie funktioniert sie?

Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist eine Form der Altersabsicherung, die über den Arbeitgeber organisiert wird. Dabei werden Beiträge in einen Versorgungsvertrag eingezahlt, um im Rentenalter eine zusätzliche Leistung zu erhalten. Die Beiträge können vom Arbeitgeber, vom Arbeitnehmer oder von beiden gemeinsam getragen werden.

Es gibt verschiedene Durchführungswege: Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Unterstützungskasse und Direktzusage. Der häufigste Weg in der Praxis ist die Direktversicherung, bei der der Arbeitgeber eine Lebens- oder Rentenversicherung für Sie abschließt. Beiträge, die Sie selbst einzahlen, werden dabei oft direkt aus dem Bruttogehalt entnommen, was steuerliche Vorteile mit sich bringt.

Was passiert mit der betrieblichen Altersvorsorge beim Jobwechsel?

Beim Jobwechsel bleibt Ihre betriebliche Altersvorsorge grundsätzlich bestehen. Sie verlieren Ihre bisher aufgebauten Ansprüche nicht automatisch. Allerdings hängt es davon ab, ob Ihre Ansprüche bereits unverfallbar sind und welchen Durchführungsweg Ihr Vertrag nutzt.

Grundsätzlich gibt es drei Szenarien beim Arbeitgeberwechsel:

  • Der Vertrag bleibt beim alten Arbeitgeber als beitragsfreie Police bestehen.
  • Das angesparte Kapital wird auf den neuen Arbeitgeber übertragen.
  • Sie führen den Vertrag privat weiter, sofern der Durchführungsweg das erlaubt.

Welche Option die richtige ist, hängt von den Konditionen beider Arbeitgeber sowie vom Vertragstyp ab. Es lohnt sich, das frühzeitig zu klären, am besten bevor Sie das Unternehmen verlassen.

Kann ich meine betriebliche Altersvorsorge zum neuen Arbeitgeber mitnehmen?

Ja, Sie haben grundsätzlich das Recht, Ihre betriebliche Altersvorsorge zum neuen Arbeitgeber mitzunehmen. Dieses Recht auf Portabilität ist gesetzlich im Betriebsrentengesetz verankert. Allerdings ist der neue Arbeitgeber nicht verpflichtet, denselben Vertrag fortzuführen.

Was in der Praxis passiert: Der übertragbare Wert Ihrer bAV, der sogenannte Übertragungswert, wird auf einen neuen Vertrag beim neuen Arbeitgeber übertragen. Das nennt sich Übertragung der bAV. Dabei können jedoch Unterschiede in den Vertragsbedingungen, Versicherern oder Durchführungswegen entstehen, die sich auf die spätere Leistung auswirken.

Wichtig: Sprechen Sie sowohl mit Ihrem alten als auch mit Ihrem neuen Arbeitgeber über die konkreten Möglichkeiten. Und fragen Sie gezielt nach, ob der neue Arbeitgeber den Übertragungswert anerkennt und in welches System er eingebracht wird.

Wann ist meine betriebliche Altersvorsorge unverfallbar?

Ihre betriebliche Altersvorsorge ist unverfallbar, wenn Sie bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses mindestens 21 Jahre alt sind und die Zusage mindestens drei Jahre bestanden hat. In diesem Fall können Sie die bis dahin erworbenen Ansprüche behalten, auch wenn Sie das Unternehmen verlassen.

Vor der Unverfallbarkeit gilt: Endet das Arbeitsverhältnis vor Erreichen dieser Voraussetzungen, können Ansprüche aus arbeitgeberfinanzierten Beiträgen unter Umständen verfallen. Bei eigenen Beiträgen, also der Entgeltumwandlung, sind die eingezahlten Beträge immer geschützt, weil Sie das Geld selbst eingezahlt haben.

Es empfiehlt sich, vor einem geplanten Jobwechsel genau zu prüfen, ob und wann Ihre Ansprüche unverfallbar werden, um keinen unnötigen finanziellen Verlust zu riskieren.

Sollte ich die bAV beim alten Arbeitgeber lassen oder übertragen?

Ob Sie Ihre bAV beim alten Arbeitgeber belassen oder auf den neuen übertragen sollten, hängt von mehreren Faktoren ab. Es gibt keine universell richtige Antwort, aber klare Kriterien helfen bei der Entscheidung.

Gründe, die bAV beim alten Arbeitgeber zu belassen

  • Der bestehende Vertrag hat besonders gute Konditionen oder hohe Garantiezinsen.
  • Eine Übertragung würde durch Abschlusskosten beim neuen Vertrag zu Verlusten führen.
  • Der neue Arbeitgeber bietet keinen vergleichbaren Durchführungsweg an.

Gründe für eine Übertragung

  • Sie möchten alle Altersvorsorgebausteine gebündelt an einem Ort haben.
  • Der neue Arbeitgeber zahlt zusätzliche Beiträge nur in ein einziges Versorgungswerk ein.
  • Die Verwaltung mehrerer Verträge bei verschiedenen Arbeitgebern wird mit der Zeit unübersichtlich.

In vielen Fällen lohnt sich ein Vergleich der Konditionen durch einen unabhängigen Berater. Lassen Sie sich nicht unter Zeitdruck setzen, denn die Entscheidung kann auch nach dem Jobwechsel getroffen werden.

Wie wir bei TOPSTEP beim Jobwechsel mit bAV helfen können

Ein Jobwechsel bringt viele Fragen mit sich, und die betriebliche Altersvorsorge ist nur eine davon. Wir bei TOPSTEP begleiten Fach- und Führungskräfte durch den gesamten Prozess des Arbeitgeberwechsels, damit Sie nicht nur die richtige Stelle finden, sondern auch gut vorbereitet in sie starten.

Was wir konkret für Sie tun:

  • Unsere Karriereberatung für Fach- und Führungskräfte ist vollständig kostenlos und individuell auf Ihre Situation zugeschnitten.
  • Wir besprechen mit Ihnen nicht nur Ihre fachlichen Ziele, sondern auch wichtige Rahmenbedingungen wie Benefits, Altersvorsorge und Entwicklungsperspektiven beim neuen Arbeitgeber.
  • Unsere Career Manager sind branchenspezialisiert und kennen die typischen Vergütungsstrukturen in Ihrem Bereich, sodass Sie bei Verhandlungen gut aufgestellt sind.
  • Wir vermitteln deutschlandweit in Branchen wie IT, Automotive, Konsumgüter, Investitionsgüter, Handel und Dienstleistungen.

Wenn Sie gerade über einen Jobwechsel nachdenken und wissen möchten, was das für Ihre Altersvorsorge und Ihre gesamte Karriere bedeutet, sprechen Sie uns einfach an. Wir helfen Ihnen, den nächsten Schritt mit klarem Kopf zu gehen.

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